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Die Aufgaben des Lärmschutzbeirats

Der LSB vertritt die spezifischen Lärmschutz bezogenen Interessen der Bevölkerung der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, von deren Entscheidungen Auswirkungen hinsichtlich der Lärmimmissionen für die Öffentlichkeit zu erwarten sind. Er hat dabei ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht in den verschiedenen städtischen Gremien.  ( §1,2+3).

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